Herzlich willkommen beim Bremer Lohnsteuerhilfe e.V.

Willkommen in unserem Bremer Lohnsteuerhilfe e.V.

Lohnsteuerhilfeverein - Was ist das?

Die Bezeichung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind.

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder.

Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten.

Arbeitnehmer, Beamte, Rentner

im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft folgende Leistungen an:

 

Komplette Erstellung der Einkommensteuererklärung

 

einschließlich

  • Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • Komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
  • Überprüfung des Steuerbescheides
  • ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage

sofern

  • nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder
  • bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 18.000/36.000 EUR p.a. (Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.

 

Beratung und Antragsbearbeitung hinsichtlich

 

  • Investitionszulage
  • Kindergeld
  • Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte)
  • Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)

 

Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich

  • Alterseinkünftegesetz
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • "Riester-Rente"
  • Wahl der richtigen Steuerklasse

Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.

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